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Heizkosten

Heizkostenverordnung: Welcher Umlageschlüssel ist Pflicht?

Heizkosten sind in vielen Abrechnungen der größte Posten — und zugleich der mit den meisten Fehlern. Denn anders als die meisten Betriebskosten dürfen sie nicht frei verteilt werden: Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt einen verbrauchsabhängigen Schlüssel vor.

Die Grundregel des § 7 HeizkostenV

Heiz- und Warmwasserkosten müssen aufgeteilt werden in:

  • 50 bis 70 % nach erfasstem Verbrauch (Heizkostenverteiler, Wärmemengen-/ Wasserzähler) und
  • 30 bis 50 % als Grundkosten (meist nach Wohn-/Nutzfläche).

Üblich ist eine 70/30-Aufteilung zugunsten des Verbrauchs. Eine reine Verteilung nach Miteigentumsanteilen (MEA) ohne Verbrauchskomponente ist nicht zulässig.

Welcher Schlüssel zu welcher Kostenart?

KostenartZulässiger Schlüssel
Heizung, Warmwasserüberwiegend Verbrauch (HeizkostenV)
Kaltwasser/AbwasserVerbrauch (Zähler) oder Personentage — nicht MEA
MüllabfuhrPersonentage oder Einheiten — nicht Verbrauch
Versicherung, Verwaltung, GartenMEA oder Fläche — nie Verbrauch

Stimmt der angewandte Schlüssel nicht zur Kostenart, ist das ein klassischer Prüfpunkt — siehe WEG-Jahresabrechnung prüfen.

CO2-Kosten: seit 2023 aufzuteilen

Seit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG, 2023) tragen bei vermieteten Wohnungen Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe gemeinsam — nach einem Stufenmodell, das sich am energetischen Zustand des Gebäudes orientiert. Je schlechter die Effizienz, desto höher der Vermieteranteil.

Achten Sie in der Heizkostenabrechnung darauf, dass die CO2-Kosten der Liegenschaft ausgewiesen und nach Stufenmodell aufgeteilt sind. Reine Eigentümergemeinschaften ohne Mietverhältnisse sind davon nicht betroffen.

Ihre Prüfpunkte

  • Gibt es eine Verbrauchskomponente von 50–70 %?
  • Liegt der Grundkostenanteil zwischen 30 und 50 %?
  • Werden Heizung/Warmwasser nicht nach MEA verteilt?
  • Sind bei Vermietung die CO2-Kosten nach Stufenmodell aufgeteilt?

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.