Abrechnung überwiegend plausibel — mit drei Punkten zum Nachfragen.
Die geprüften Kennzahlen liegen weitgehend im erwartbaren Bereich. Drei Positionen sollten Sie vor Ihrer Zustimmung in der Eigentümerversammlung ansprechen.
Kennzahlen im Überblick
01Auffälligkeiten
02Die Verwaltervergütung stieg von rund 18.000 € auf 23.040 € — ein Plus von 28 % gegenüber dem Vorjahr. Eine Erhöhung kann berechtigt sein (z. B. Vertragsanpassung, mehr Einheiten), sollte aber begründet und nachvollziehbar sein.
Die Rücklage entspricht etwa 9 €/m². Je nach Gebäudealter werden häufig 15–20 €/m² empfohlen. Eine zu niedrige Rücklage kann bei größeren Sanierungen zu Sonderumlagen führen.
Unter „Sonstige Kosten" sind 6.800 € gebucht, ohne weitere Aufschlüsselung. Größere Sammelpositionen erschweren die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung.
Kostenentwicklung
03Fragenkatalog für die Eigentümerversammlung
04Vorschlag: E-Mail an die Hausverwaltung
Betreff: Rückfragen zur Jahresabrechnung 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Durchsicht der Jahresabrechnung 2024 habe ich einige Rückfragen, die ich gern vor der Eigentümerversammlung klären würde: 1. Womit wird die Erhöhung der Verwaltervergütung um 28 % begründet? 2. Gibt es einen Plan, die Instandhaltungsrücklage auf ein angemessenes Niveau anzuheben? 3. Können die „Sonstigen Kosten" (6.800 €) im Detail aufgeschlüsselt werden? 4. Liegen für alle größeren Ausgaben Belege bzw. Beschlüsse vor? 5. Wie haben sich die Heiz- und Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? Über eine kurze Erläuterung der genannten Punkte würde ich mich freuen. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob ich hierzu die zugehörigen Belege bzw. Unterlagen einsehen kann. Mit freundlichen Grüßen
Vorschlag — bitte vor dem Senden anpassen. Diese Analyse stellt keine Rechtsberatung dar.
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